Nach dem seit dem 1. Juli 2022 geltenden Anordnungsmodell kann über die Grundversicherung (OKP) abgerechnet werden. Sie benötigen hierfür eine ärztliche Anordnung durch einen Facharzt/eine Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin oder eine Psychiaterin/einen Psychiater, sowie Ärzt:innen mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin. Klären Sie diese Möglichkeit der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse ab.
Alternativ ist eine Selbstzahlung möglich. Die Verrechnung erfolgt nach Zeitaufwand (inkl. Erstgespräch):
180.- für 50 Min. Einzeltherapie (plus 10 Min. Vor-/Nachbearbeitungszeit)
250.- für 80 Min. Paar-/Familientherapie (plus 10min Vor-/Nachbearbeitungszeit)
Weitere Dienstleistungen (z.B. eine längere Sitzungsdauer, Berichte, therapeutische Telefonkonsultationen, E-Mails mit therapeutischem Inhalt, der Austausch mit in der Therapie involvierten Personen) werden pro 5 Minuten entsprechend verrechnet.
Je nach Zusatzversicherung wird ein Anteil der Kosten übernommen. Auskunft über die Art und Höhe der Kostenbeteiligung und ob dafür eine ärztliche Überweisung nötig ist, erhalten Sie direkt bei Ihrer Zusatzversicherung.
Sitzungen, welche bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, bleiben kostenfrei. Versäumte oder kurzfristig abgesagte Termine werden mit CHF 130.- verrechnet.