Werden die Kosten durch die obligatorische Krankenversicherung gedeckt?

Seit dem 1. Juli 2022 übernimmt die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) die Kosten für psychologische Psychotherapie, sofern sie auf Anordnung eines Arztes erfolgt.

Zahlt die Zusatzversicherung an die Psychotherapie?

Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten einer nicht-ärztlichen Psychotherapie. Bitte erfragen Sie Umfang und allfällige Bedingungen der Kostenbeteiligung direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Die meisten unserer Therapeut*innen verfügen über eine Krankenkassenanerkennung. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Profilseiten der entsprechenden Therapeut*innen.

Alle unsere Psychotherapeut*innen sind selbständig und haben individuelle Tarife. Die jeweiligen Ansätze sind auf den Profilseiten der Therapeut*innen ersichtlich.

Sie möchten selber für die Kosten aufkommen?

Auch diese Form der Abrechnung ist bei all unseren Therapeut*innen möglich. Hierbei bieten sich Ihnen folgende Vorteile:

  • Keine ärztliche Überweisung notwendig
  • Unabhängigkeit von Krankenkasse und Versicherungsmodell
  • Zahlungsmodalität gemäss Absprache
  • Gesamtes Leistungsspektrum -  von Coaching bis Psychotherapie
     

Gibt es weitere Möglichkeiten?

Bei psychischen Problemen als Folge erlebter körperlicher oder psychischer Gewalt kann bei Ihrer regionalen Stelle für Opferhilfe ein Antrag auf Kostenbeteiligung für Psychotherapie gestellt werden.

Die Invalidenversicherung übernimmt bei Patient*innen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr unter gewissen Umständen die Kosten für Psychotherapie. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer IV-Stelle.

Eine Kostenbeteiligung durch die Unfallversicherung ist möglich, wenn es sich bei den psychischen Problemen um Gesundheitsfolgen eines Unfalls handelt.